Die Patientenrechtsschutz-Versicherung schützt Familien und Einzelpersonen bei Streitigkeiten mit Spitälern, Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktoren, Apotheken und anderen anerkannten Leistungserbringern.
Die Versicherung übernimmt die Beratung, Vertretung und Verteidigung in folgenden Fällen:
- Streitigkeiten über mögliche Fehlbehandlungen
- Schadenersatzforderungen infolge Fehlbehandlungen
- Unterlassung von Untersuchungen
- Verletzung der Aufklärungspflicht
- Fehlinformationen
- Informationsverweigerung
Für Fr. 1.-- pro Monat ist die ganze Familie versichert, unabhängig, wie viele Personen sie umfasst. Alle die bei uns die Grundversicherung abgeschlossen haben und in derselben Familienpolice versichert sind, sind mitversichert sobald eine Person die Patientenrechtsschutz-Versicherung abschliesst (also auch Konkubinat und WG).
Hinweis: Die Verjährungsfrist für die Rückvergütung von Leistungen aus der Patientenrechtsschutz nach VVG beträgt 2 Jahre.
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