Im Rahmen eines Kollektivvertrages hat die Sumiswalder die Möglichkeit, Ihnen, Ihren Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen drei Zusatzversicherungen der Einzelversicherung zu einem Vorzugspreis, also mit einem Kollektivrabatt anzubieten. Bei der Grundversicherung ist ein solcher Rabatt nicht zulässig, doch bei diesen drei Zusatzversicherungen haben wir diese Möglichkeit.
Bei den drei Zusatzversicherungen handelt es sich um die
Krankenpflege-Zusatz, die
Kombi und die
Komplementär.
Der Rabatt kann bei Ihnen, Ihren Familiengehörigen, Ihren Mitarbeitenden und deren Familienangehörigen gewährt werden.
Die genauen Rabatte werden Ihnen auf Anfrage gerne mitgeteilt.
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